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Die Gründe für Weiterbildung sind vielfältig. So kann eine berufliche Veränderung aufgrund von Krankheit notwendig oder aufgrund von problematischen Arbeitsbedingungen erstrebenswert sein. Auch neue Anforderungen in beruflichen Tätigkeitsfeldern erfordern mitunter Qualifizierung, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Nicht zuletzt kann Fort- und Weiterbildung etlichen Teilnehmenden berufliche Entwicklungsperspektiven im eigenen Betrieb oder auf dem Arbeitsmarkt bieten. Für Arbeitsuchende kann eine Umschulung oder eine Nachqualifizierung die einzige Chance auf einen Wiedereinstieg in den beruflichen Arbeitsmarkt sein.
Die Arbeitnehmerkammer beobachtet die Entwicklungen in der öffentlichen Finanzierung sowie die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung auf Ebene des Landes und des Bundes. Denn in keinem anderen Bereich des Bildungswesens in Deutschland ist die Finanzierung aus öffentlicher Hand so wenig abgesichert.
Die Weiterbildungsfinanzierung hängt von zahlreichen Regelungen und schwankenden Haushalten ab. Einen verbindlichen Rechtsanspruch gibt es zunächst einmal nicht. Wer arbeitslos gemeldet ist, kann sich zwar an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden, konkurriert aber dort mit vielen anderen um die begehrten Bildungsgutscheine. Die Mittel für berufliche Weiterbildung in der Arbeitsförderung sind seit über zehn Jahren stark reduziert worden. Bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen kommen insbesondere Arbeitsuchende ohne Berufsabschluss, die auf Umschulungen angewiesen sind, zu kurz. Beschäftigte haben ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Förderung durch die Agentur für Arbeit. Die ESF-Mittel, die das Land für berufliche Weiterbildungsprojekte verteilt, sind begrenzt.
Auch die Entwicklung von betrieblicher Weiterbildung und Qualifikationsanforderungen in verschiedenen Branchen und Berufsfeldern ist Gegenstand von einzelnen Untersuchungen der Arbeitnehmerkammer. Strukturell gesehen profitieren in der betrieblichen Weiterbildung vor allem gut qualifizierte Fachkräfte in Führungspositionen. In kleinen Betrieben oder für Beschäftigte, die einfachen Tätigkeiten nachgehen fehlen hingegen häufig Möglichkeiten der Weiterentwicklung durch Qualifizierung. Auch Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer oder ältere Beschäftigte sind in der betrieblichen Weiterbildung deutlich unterrepräsentiert.
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Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2020
Download PDFGemeinsames Thesenpapier der Arbeiterkammer Österreich, der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Chambre des salariés Luxembourg (CSL) und der Arbeitskammer des Saarlandes
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